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Der Rechtsmitteldienst behandelt die in die Zuständigkeit der Direktion der Justiz und des Innern fallenden Rekurse (eingeschlossen die Beschwerden gegen Verfügungen des Handelsregisteramtes). Er besteht aus den juristischen Sekretärinnen und Sekretären des Generalsekretariates. Gemäss Verfügung des Direktionsvorstehers vom 1. Januar 2005 betreffend die Regelung der Unterschriftsberechtigung ist die Leitung des Rechtsmitteldienstes berechtigt, sämtliche Rechtsmittelentscheide zu unterzeichnen, sofern sie weder eine Praxisänderung darstellen noch Gegenstände von grundsätzlicher und präjudizieller Bedeutung oder politischer Tragweite enthalten.
Das Rekursverfahren richtet sich nach dem Verwaltungsrechtspflegegesetz (§§ 19 ff. VRG; Anordnungen von Verwaltungsbehörden) oder nach der Strafprozessordnung (Rekurs gegen das Verfahren und die Verfügungen der Staatsanwaltschaft als Untersuchungs- und Anklagebehörde; §§ 402 ff. StPO).
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