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Das Generalsekretariat bereitet alle Geschäfte aus dem Zuständigkeitsbereich der Direktion für die Entscheidfällung des Direktionsvorstehers oder des Regierungsrats vor, soweit dies nicht direkt durch die Ämter erfolgt.
Darüber hinaus erfüllen wir aber verschiedene befristete oder dauerhafte Sonderaufgaben und bearbeiten Projekte.
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